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   OLG Brandenburg, 22.12.2015 - 3 U 117/10   

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https://dejure.org/2015,42018
OLG Brandenburg, 22.12.2015 - 3 U 117/10 (https://dejure.org/2015,42018)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.12.2015 - 3 U 117/10 (https://dejure.org/2015,42018)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - 3 U 117/10 (https://dejure.org/2015,42018)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1
    Umfang der Pflicht des Mieters von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum zur Tragung von Betriebskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebskostenabrechnung: Rügeklausel mit Einwendungsausschluss unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Anforderungen an einen Einwendungsausschluss im Gewerberaum

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht des Mieters von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum zur Tragung von Betriebskosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht des Mieters von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum zur Tragung von Betriebskosten

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskostenabrechnung: Rügeklausel mit Einwendungsausschluss ist unwirksam! (IMR 2016, 112)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Einkaufszentrum: Unwirksamkeit von AGB-Wartungs- und Instandhaltungsklauseln (IMR 2016, 111)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.2012 - XII ZR 112/10

    Geschäftsraummiete in einem Einkaufszentrum: Formularklausel über die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2015 - 3 U 117/10
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 26.09.2012, NJW 2013, 41, Rn 22), nach der eine Klausel, wonach einem Mieter die Kosten der "Wartung und Instandhaltung aller technischen Einrichtungen einschließlich der Kosten des Betriebes" übertragen wurden, insgesamt für unwirksam erklärt wurde.
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2000 - 10 U 160/97

    Keine Pflicht des Mieters zum Ausgleich des Saldos aus der Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2015 - 3 U 117/10
    Dieses Schutzbedürfnis ist bei einem gewerblichen Mieter nicht anders zu beurteilen als bei einem privaten (vgl. zum fehlenden Hinweis auch BGH NJW 1985, 6125; OLG Düsseldorf NZM 2001, 48; KG NZM 2002, 954).
  • KG, 08.10.2001 - 8 U 6267/00

    Wirksamkeit von Vereinbarungen der Mietvertragsparteien im Hinblick auf die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2015 - 3 U 117/10
    Dieses Schutzbedürfnis ist bei einem gewerblichen Mieter nicht anders zu beurteilen als bei einem privaten (vgl. zum fehlenden Hinweis auch BGH NJW 1985, 6125; OLG Düsseldorf NZM 2001, 48; KG NZM 2002, 954).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2022 - 3 U 144/20

    Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen im Zusammenhang mit der Anmietung

    Jedenfalls in einem Fall wie hier, in dem Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Wartungskosten überbürdet werden und sich die Wartung auf komplexe Anlagen wie Lüftung, Rauch- und Wärmeabzug, Klima/Kühlung, Wassersystem, Einbruchüberwachung, Gebäudetechnik, Kommunikation, Feuerschutz, Personenaufzüge, Fahrtreppen, Eingangs- und Türanlagen, Kundenzähl- und Werbeanlagen erstreckt, ist eine Kostenobergrenze erforderlich, zumal die Wartung in der Vertragsklausel nicht näher spezifiziert wird (so schon Senat, Urteil 22.12.2015 - 3 U 117/10, Rn. 26, BeckRS 2015, 1232; BeckOK/Specht, BGB, 26. Ed., Stand: 01.11.2021, § 535 Rn. 4443).
  • LG Potsdam, 29.10.2020 - 51 O 38/19
    Die Wartung von Anlagen und Einrichtungen des Einkaufszentrums ist Teil der Erhaltungslast, die nach dem gesetzlichen Leitbild des Mietvertrages dem Vermieter obliegt (vgl. BbgOLG Urteil vom 22.12.2015, Az. 3 U 117/10, juris Rn. 28).
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